So wie es aussieht, muss sich Ex-Finanzminister Karl-Heinz Grasser demnächst erneut vor einem Strafgericht verantworten. Es geht – noch immer – um die Causa Buwog, also um die Privatisierung der Bundeswohnungen im Jahr 2004. Die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) wirft Grasser und seinen damaligen Mitstreitern Walter Meischberger und Peter Hochegger vor, Steuern hinterzogen zu haben. Für alle drei gilt die Unschuldsvermutung, die Anklage ist nicht rechtskräftig.

