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Steuerliche Beratung - nicht wirtschaftstreuhänderähnlich

Lohnsteuer und AbgabenARD 4918/19/98 Heft 4918 v. 17.3.1998

( EStG § 23, § 22 Z 1 ) Berät ein Konsulent bei der Akquirierung von Kunden für Verlustbeteiligung diese auch steuerlich hinsichtlich ihrer Steuererklärung, ist diese Tätigkeit damit noch nicht wirtschaftstreuhänderähnlich.

VwGH 95/13/0051 v. 26.11.1997

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