BMF 11 0502/127-Pr.2/96 v. 24.06.1996
Hinsichtlich der umsatzsteuerrechtlichen Behandlung derartiger Förderungen ist auf den Erlaß des BMF v. 16. 6. 1994, AÖFV 1994/229, ARD 4583/1/94, zu verweisen, in dem dargelegt wird, unter welchen Voraussetzungen Zuschüsse nicht der Umsatzsteuer unterliegen. In dieser Erlaßregelung, die auch auf die vom BM f. Wissenschaft, Forschung und Kunst zuerkannten Förderungen anzuwenden ist, wird folgendes ausgeführt: