In § 3 Abs 1 Z 17 EStG ist geregelt, welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen, damit Essensbons steuerfrei und damit auch sv- und lohnnebenkostenfrei sind.
Diese Abgabenfreiheit gerät - auch durch die aggressive Werbung eines Bons-Anbieters - immer stärker ins Visier der GPLA-Prüfer. Dieser Beitrag gibt praxisbezogen Auskunft, wie hoch das GPLA-Risiko bei externen Essensbons ist bzw welche risikoärmere Alternativen der Arbeitgeber hat.