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Stadionverbot und Datenübermittlung

thema: FußballMag. Lukas Bono Bergerjuridikum 2025, 246 Heft 2 v. 21.8.2025

Für die Verhängung des zivilrechtlichen Stadionverbots braucht es die Daten der potenziellen Störer:innen. Behörden unterstützen dabei den Österreichischen Fußballbund (ÖFB) durch Datenübermittlung. Die gesetzlichen Grundlagen dafür finden sich in § 56 Abs 1 Z 3a SPG und § 10 Abs 2 PyroTG. Diese sollen in diesem Beitrag analysiert, verglichen und kritisch beleuchtet werden.

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