Bundesgesetz, mit dem das ASVG, das GSVG, das BSVG, das B-KUVG, das AlVG und das Sonderunterstützungsgesetz geändert werden (Sozialrechts-Änderungsgesetz 2006 - SRÄG 2006)
BGBl I 2006/131, ausgegeben am 27.07.2006
Das Sozialrechts-Änderungsgesetz 2006, das überwiegend rückwirkend mit 1. 7. 2006 in Kraft trat, dient vorrangig der Anpassung und Aktualisierung verschiedener Bereiche des Sozialversicherungsrechts. Über den laufenden Gesetzgebungsprozess wurde bereits ausführlich im ARD-Betriebsdienst berichtet (siehe zum Ministerialentwurf ARD 5665/1/2006 und zum Ausschussbericht ARD 5685/2/2006). Im Folgenden werden die wichtigsten Änderungen nochmals zusammengefasst.