( § 175 Abs 1 ASVG ) Der Unfall eines Behindertenbetreuers, der bei einer gelegentlich bzw. bloß neben der Behindertenbetreuung ausgeübten sportlichen Aktivität erfolgt, steht nicht unter Unfallversicherungsschutz.
OGH 22.02.2000, 10 Ob S 288/99x
UV-Schutz bei Mischtätigkeiten