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Spekulationsfrist nach Einbringung von atypisch stillen Anteilen gegen Aktien (Hirschler/Sulz/Oberkleiner, BFGjournal 6/2021, S. 218)

ArtikelrundschauJuni 2021MMag. Maria Gold-Tajalli/Mag. Franz ProkschÖStZ 2021/621ÖStZ 2021, 459 Heft 15 und 16 v. 5.8.2021

Da für die Berechnung der Spekulationsfrist der Zeitpunkt des Verpflichtungsgeschäfts bei Anschaffung und Veräußerung maßgeblich sei und eine bloße Kaufoption keinen Anschaffungs- bzw Veräußerungsvorgang bewirke, sei die Spekulationsfrist nicht schon mit Abschluss des Optionsvertrags, sondern erst mit der Ausübung der Option zu berechnen.

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