In der Baubranche ist der „Einheitspreisvertrag“ die Regel – dh dem Vertrag liegt ein vom Bauherrn erstelltes Leistungsverzeichnis1 zu Grunde: Im Angebot werden einzelne (in „Positionen“ gruppierte) Leistungen vom Unternehmer mit Preisen pro Einheit versehen – abgerechnet wird dann die Menge der tatsächlich erbrachten Einheiten.