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Spekulation

PraktischesBau(Rechts)LexikonHermann WenuschZRB 2019, XXIV Heft 4 v. 15.11.2019

In der Baubranche ist der „Einheitspreisvertrag“ die Regel – dh dem Vertrag liegt ein vom Bauherrn erstelltes Leistungsverzeichnis11Zum Begriff siehe zB Bammer, Leistungsverzeichnis („LV“), ZRB 2012, VII. zu Grunde: Im Angebot werden einzelne (in „Positionen“ gruppierte) Leistungen vom Unternehmer mit Preisen pro Einheit versehen – abgerechnet wird dann die Menge der tatsächlich erbrachten Einheiten.

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