Mitunter enden Streitigkeiten über arbeits-(lohn-)rechtliche Ansprüche des Dienstnehmers vor dem Arbeitsgericht. Die von den Gerichten in solchen Fällen getroffenen Entscheidungen, aber auch eingegangene gerichtliche oder außergerichtliche Vergleiche über Entgeltansprüche bleiben zumeist nicht ohne sozialversicherungsrechtliche Auswirkungen. Dabei kommt es idR zur Verlängerung der Pflichtversicherung und in der Folge auch zu Beitragsnachzahlungen.