§ 227 Abs 1 ASVG, Art 14 MRK - Der Umstand, dass Zahlungen für Ersatzzeiten (hier: für Schul- und Studienzeiten) nur auf der Grundlage akzeptiert werden, dass diese Zeiten im Inland erworben wurden, stellt keine verbotene Diskriminierung nach Art 14 MRK dar. EGMR 18.04.2002, 39802/98.