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Sozialpläne

StInfo 2000/027 Heft 3 v. 21.11.2000

Zu Hofstätter/Reichel, Die Einkommensteuer (EStG 1988): EStG § 67 Abs 6 und 8, EStG Bd. I B, Richtlinien: Lohnsteuer

Lohnsteuerprotokoll 2000, BMF 31. 10. 2000, 07 0101/21-IV/7/00

Werden im Rahmen von Sozialplänen iSd § 109 Abs 3 ArbVG Zahlungen bei Beendigung des Dienstverhältnisses geleistet, die im Rahmen der Bestimmungen des § 67 Abs 6 EStG zu versteuern sind, können diese nur bis längstens 12 Monate nach Beendigung des Dienstverhältnisses begünstigt behandelt werden.

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