vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Sozialhilferichtsätze Wien

SozialversicherungARD 5510/14/2004 Heft 5510 v. 9.7.2004

Durch eine Änderung der Verordnung betreffend die Festsetzung der Richtsätze in der Sozialhilfe betragen die Sozialhilferichtsätze für Wien ab 1. 7. 2004 für Alleinunterstützte € 401,61, für Hauptunterstützte € 391,55, für Mitunterstützte ohne Anspruch auf Familienbeihilfe € 201,12 und für Mitunterstützte mit Anspruch auf Familienbeihilfe € 120,41. Verordnung der Wiener Landesregierung; LGBl für Wien 2004/27, 27. Stück, ausgegeben am 29.06.2004.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte