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Sozialhilferichtsätze 2005 - Steiermark

Neue VorschriftenARD 5568/1/2005 Heft 5568 v. 18.2.2005

Erhöhung der Sozialhilferichtsätze für die Steiermark ab 1. 1. 2005. Der monatliche Richtsatz beträgt für alleinstehend Unterstützte € 486,-, für Hauptunterstützte oder Unterstützte in Haushaltsgemeinschaft € 444,-, für Mitunterstützte ohne Anspruch auf Familienbeihilfe € 296,- und für Mitunterstützte mit Anspruch auf Familienbeihilfe € 150,-. Verordnung der Stmk Landesregierung vom 17. 1. 2005; Grazer Zeitung 2005/25.

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