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Sozialhilferichtsätze 2004 - Salzburg

SozialversicherungARD 5488/11/2004 Heft 5488 v. 9.4.2004

Erhöhung der Sozialhilferichtsätze für Salzburg ab 1. 1. 2004 . Der monatliche Richtsatz beträgt für Alleinunterstützte € 398,-, für Hauptunterstützte € 358,50, für Mitunterstützte ohne Anspruch auf Familienbeihilfe € 229,50 und für Mitunterstützte mit Anspruch auf Familienbeihilfe € 107,-. Verordnung der Slbg Landesregierung; LGBl für Salzburg 2004/29, 6. Stück, ausgegeben am 31.03.2004.

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