( AlVG § 39 Abs 1 Z 2 ) Ist ein Kind auf Grund seiner persönlichen Anlagen und Fähigkeiten für eine Unterbringung bei einer Tagesmutter nicht geeignet, beeinträchtigt die Unterbringungsmöglichkeit den Anspruch auf Sondernotstandshilfe nicht.
VwGH 96/08/0095 v. 23.06.1998