Begriffsbestimmung
Unter „Sonderbetriebsvermögen“ versteht man jene Wirtschaftsgüter, die nicht zum Gesellschaftsvermögen einer Personengesellschaft gehören, sondern im Allein- bzw. Miteigentum eines bzw. mehrerer Gesellschafter stehen, und die der Gesellschaft entgeltlich oder unentgeltlich zur Nutzung überlassen werden (EStR 2000, Rz 5913).
