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Solidaritätsprämienmodell

SozialversicherungARD 4906/15/98 Heft 4906 v. 3.2.1998

Aus dem Erlass des BMAGS 35.500/43-9/97 v. 18.12.1997

§ 27 AlVG lautet:

„§ 27. (1) Den im Rahmen eines Solidaritätsprämienmodells gemäß § 13 AVRAG beschäftigten Arbeitnehmern (einschließlich der eingestellten Ersatzarbeitskräfte) gebührt eine Solidaritätsprämie, wenn

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