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Sittenwidriger Einwand des Verfalls

BetriebswichtigesARD 4863/27/97 Heft 4863 v. 22.8.1997

( ABGB § 879, § 1502 ) Die Erhebung des Einwands einer abgelaufenen Verfallsfrist wider Treu und Glauben ist sittenwidrig.

OLG Wien 10 Ra 89/97z v. 23.06.1997, Revision zulässig

Eine Verfallsklausel ist dann sittenwidrig, wenn sie zum Nachteil des Arbeitnehmers gegen zwingende gesetzliche Fristbestimmungen - z.B. § 1162d ABGB oder § 34 AngG - verstößt oder wenn durch eine unangemessen kurze Ausschlussfrist die Geltendmachung von Ansprüchen ohne sachlichen Grund übermäßig erschwert würde.

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