Bei Projektfinanzierungen ist die Verwendung von Kreditsicherheiten zur Reduktion des Erfordernisses an Eigenmitteln nicht nur von besonderen rechtlichen Risken begleitet.1 Dazu bestehen Abweichungen von den allgemein gültigen Regeln, die ihre Verwendung als "risk mitigants" zur Einsparung von Eigenmitteln nur eingeschränkt gestatten. Der vorliegende Beitrag behandelt diese Besonderheiten.