BGBl II 2011/189, ausgegeben am 21. 6. 2011
Die Änderung der Maschinen-Sicherheitsverordnung 2010 (MSV 2010) dient va der Umsetzung der RL 2009/127/EG betreffend Maschinen zur Ausbringung von Pestiziden und der Einbeziehung eben dieser Maschinen in die MSV 2010.
Zu den „Maschinen zur Ausbringung von Pestiziden“ gehören selbstfahrende, gezogene, auf einem Fahrzeug angebrachte, aufgesattelte und in Luftfahrzeugen angebrachte sowie ortsfeste Maschinen, die zur Ausbringung von Pestiziden, die Pflanzenschutzmittel sind, bestimmt sind und im Rahmen des gewerblichen und auch nicht gewerblichen Gebrauchs verwendet werden. Außerdem gehören dazu tragbare Maschinen und handgehaltene Maschinen, die jeweils motorisch oder durch menschliche Kraft angetrieben werden und mit einer Druckkammer ausgestattet sind.