Infolge Senkung der Bankrate bzw. des Diskontsatzes von 3% auf 2,5 % mit Wirkung vom 18. April 1996 beträgt der Stundungszinsfuß für Abgabenschuldigkeiten gemäß § 212 Abs. 2 BAO ab diesem Zeitpunkt 6,5%, der Aussetzungszinsfuß gemäß § 212 a Abs. 9 BAO 3,5%.
Auch die Verzugszinsen für die Ausgleichstaxe nach § 9 Abs. 5 BEinstG werden mit diesem Zeitpunkt auf 6,5% und die gesetzlichen Zinsen für Vorderungen aus Arbeitsverhältnissen gemäß § 49 a ASGG auf 4,5% gesenkt.