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Selbstversicherung von geringfügig Beschäftigten nach § 19a ASVG

SozialversicherungARD 4917/15/98 Heft 4917 v. 13.3.1998

Ergebnisse der Besprechungen der Gebietskrankenkassen beim HVSVT (siehe schon ARD 4915/5 und 4916/10/98)

a) Prozentsatz

Für diese Personengruppe gibt es 2 verschiedene Prozentsätze für die Beitragsvorschreibung, je nachdem, ob die Zugehörigkeit zur Pensionsversicherung der Arbeiter oder aber Pensionsversicherung der Angestellten vorliegt. Dies ist allerdings von der vorangegangenen Tätigkeit und nicht von der aktuellen abhängig. Eine Vereinheitlichung wird angestrebt (Anm.: vgl. auch ARD 4916/10/98, Pkt 1, Beitragssatz).

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