(Loidl/Moshammer/Rosenberger, SWK 9/2013, S. 492)
Im Rahmen von Betriebsprüfungen stehe im Regelfall die Frage nach einer entsprechenden Gewinnerhöhung im Vordergrund, wenn Verrechnungspreise nicht dem Fremdvergleich entsprechen. Auch die steuerlichen Folgewirkungen bei der Erfassung dieser Primärberichtigung seien zu berücksichtigen (Sekundärberichtigung).