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Schülerfreifahrt zu Praktikumsplätzen

Lohnsteuer und AbgabenARD 4998/27/99 Heft 4998 v. 26.1.1999

BMUJF 61 1000/74-Pr.1/98 v. 30.11.1998

Im Rahmen der aus dem Ausgleichsfonds für Familienbeihilfen finanzierten Schülerfreifahrten wird der Fahrpreisersatz für Fahrten der SchülerInnen zwischen der Wohnung im Inland und der Schule geleistet (§ 30f Abs 4 FLAG). Wesentlich ist, dass es sich um öffentliche oder mit dem Öffentlichkeitsrecht ausgestattete Schulen handelt.

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