( EStG § 16 Abs 1, § 28, § 30 ) Schuldzinsen für die Anschaffung eines Grundstücks, das ein Steuerpflichtiger zunächst vermietet, in der Folge vor Ablauf der Spekulationsfrist jedoch veräußert, sind bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung und nicht nochmals bei Einkünften aus Spekulationsgeschäften zu berücksichtigen.
VwGH 96/14/0165 v. 28.01.1997