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Schuldenregulierungsverfahren

Lohnsteuer und AbgabenARD 4943/13/98 Heft 4943 v. 30.6.1998

BMF v. 11.05.1998

Der nach Einstellung des Betriebes erfolgende Wegfall betrieblicher Verbindlichkeiten führt grundsätzlich zu steuerpflichtigen nicht tarifbegünstigten Einkünften im Sinne des § 32 Z 2 EStG 1988 (vgl. VwGH 92/15/0041 v. 24. 5. 1993 = ARD 4523/58/94). Daran vermag ein Schuldenregulierungsverfahren in Zusammenhang mit einem Privatkonkursverfahren nichts zu ändern.

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