Durch die Rechtsprechung bzw. den Gesetzgeber hat die Frage der Zuordnung von Verbindlichkeiten bzw. Schuldzinsen zum Unternehmens- oder Privatvermögen besondere Aktualität erlangt. Dies nehmen die Autoren zum Anlaß einer grundsätzlichen Betrachtung dieses Problems unter Berücksichtigung der neuesten Rechtsprechung.