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Schrittwieser, Vereinbarte Elternteilzeit/Lageänderung: Verfahren, Fristen und Kündigungsschutz, DRdA-infas 2016, 310

ArtikelrundschauArbeitsrechtBearbeiter: Manfred LindmayrARD 6550/22/2017 Heft 6550 v. 26.5.2017

Mütter und Väter, die in Betrieben mit weniger als 21 Beschäftigten oder noch keine 3 Jahre im Betrieb arbeiten, haben keinen Rechtsanspruch auf Elternteilzeit, können aber eine Reduktion der Arbeitszeit oder eine Verschiebung der Lage der Arbeitszeit mit ihrem Arbeitgeber vereinbaren (§§ 15i, 15p MSchG/§§ 8a, 8h VKG). Die Autorin gibt einen Überblick über die Ausgestaltung des Verfahrens zur Durchsetzung des Teilzeitwunsches, über Beginn und Ende des Kündigungs- und Entlassungsschutzes sowie die strittige Frage der Klagsfrist.

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