( ABGB § 863 ) Wird Arbeitnehmern zur Abgeltung der Teuerung jahrelang vorbehaltlos eine Gehaltserhöhung entsprechend einer Teuerungsabgeltung nach einem anderen Gehaltsschema gewährt, ist diesbezüglich eine schlüssige Valorisierungsvereinbarung unabhängig davon zustande gekommen, ob diese Teuerungsabgeltung prozentuell oder durch Einmalzahlung erfolgt ist.
OGH 8 Ob A 1/98z v. 17.09.1998