§ 863 ABGB
Eine schlüssige Austrittserklärung liegt vor, wenn damit aus der Sicht eines redlichen Erklärungsempfängers das Arbeitsverhältnis sogleich beendet werden sollte.
OGH 14.03.1996 , 8 Ob A 2012/96
§ 863 ABGB
Eine schlüssige Austrittserklärung liegt vor, wenn damit aus der Sicht eines redlichen Erklärungsempfängers das Arbeitsverhältnis sogleich beendet werden sollte.
OGH 14.03.1996 , 8 Ob A 2012/96