ABGB: § 863
AngG: § 19 Abs 2
Von einem DN in höherer Position ist zu erwarten, dass er während der Zeit eines Probedienstverhältnisses sein Nichterscheinen am Arbeitsplatz mit einem Grund rechtfertigt, der für den DG erkennbar macht, dass das Fernbleiben vom Arbeitsplatz nicht deshalb erfolgt, weil der DN das Probedienstverhältnis - berechtigt - auflösen will.