§ 2 Abs 1 WEG 2002
Der Wohnungseigentümer hat grundsätzlich das Recht, exklusiv die Schlüssel zu seiner Wohnung zu besitzen.
OGH, 08.04.2020, 8 Ob 139/19b
§ 2 Abs 1 WEG 2002
Der Wohnungseigentümer hat grundsätzlich das Recht, exklusiv die Schlüssel zu seiner Wohnung zu besitzen.
OGH, 08.04.2020, 8 Ob 139/19b