( § 3 Abs 1 Z 2 ErbStG ) Preise aus einem Kinderwettbewerb hinsichtlich gelieferter Werbeideen unterliegen nicht der Schenkungssteuer.
VwGH 09.11.2000, 99/16/0250
freigebige Zuwendung ohne Gegenleistung
( § 3 Abs 1 Z 2 ErbStG ) Preise aus einem Kinderwettbewerb hinsichtlich gelieferter Werbeideen unterliegen nicht der Schenkungssteuer.
VwGH 09.11.2000, 99/16/0250
freigebige Zuwendung ohne Gegenleistung