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Schenkung von unterschiedlich belasteten Liegenschaftshälften durch Eltern

Lohnsteuer und AbgabenARD 5137/25/2000 Heft 5137 v. 18.7.2000

( § 3 Abs 1 ErbStG ) Verfolgte ein Vater mit der Übertragung seiner Liegenschaftshälfte an seine Tochter erkennbar den Zweck, dass die Tochter im Gegenzug dazu die Passiva ihrer Mutter (= die Ehefrau des Vaters), für die der Vater mit seiner Liegenschaftshälfte eine Sachhaftung übernommen hatte, übernimmt und beide Eltern schad- und klaglos hält, ist dieses aus dem Vertrag eindeutig erkennbare Interesse beider Eltern (und somit auch des Vaters) als eine das Vorliegen einer Schenkung ausschließende Gegenleistung anzusehen.

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