vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Schadenersatzanspruch gegen Schiedsrichter

WirtschaftsrechtJudikatur SchuldrechtRdW 2005/683RdW 2005, 610 Heft 10 v. 17.10.2005

§ 584 Abs 2 ZPO, § 595 ZPO , § 1295 Abs 1 ABGB

Abgesehen von der Haftung nach § 584 Abs 2 ZPO setzt ein Schadenersatzanspruch gegen einen Schiedsrichter voraus, dass der Schiedsspruch wegen eines von ihm zu vertretenden Fehlers erfolgreich angefochten worden ist.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!