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Schadenersatz wegen Diskriminierung im öffentlichen Dienst

ArbeitsrechtARD 5035/12/99 Heft 5035 v. 18.6.1999

( B-GlbG § 15 ) Über Schadenersatzansprüche von Bundesbediensteten wegen Diskriminierung aus geschlechtsspezifischen Motiven bei der Stellenbesetzung, kann - ohne dass civil rights der Stellenbewerberin verletzt werden - von der Dienstbehörde entschieden werden, der die Diskriminierung vorgeworfen wird, wobei keine Bindung an das Gutachten der Gleichbehandlungskommission besteht.

VwGH 97/12/0177 v. 20.01.1999

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