( ABGB § 1162d, § 1162b, DHG § 1, § 6 ) Ein Schadenersatz (Konventionalstrafe) wegen Nichterfüllung des Dienstvertrages unterliegt zwar nicht dem DHG, kann aber durch nicht rechtzeitige Geltendmachung (innerhalb von 6 Monaten) verfallen.
OLG Wien 8 Ra 258/98i v. 12.02.1999, Revision unzulässig