Nun ist es amtlich: Die Stadt Baden muss für ihr Datenleck im Jahr 2022 Schadenersatz leisten. Denn das Oberlandesgericht Wien hat das Urteil des Landesgerichts Wiener Neustadt bestätigt. Der Kläger, ein Badener Bürger, bekommt 500 Euro Schadenersatz, obwohl er keine unmittelbare Beeinträchtigung infolge des Datenlecks im März 2022 nachweisen konnte.