( AngG § 23, § 29 Abs 2, AO § 20d, KO § 25 Abs 2 ) Auf den Schadenersatz für Abfertigungsansprüche, die zwischen der privilegierten Kündigung des Masseverwalters und dem fiktiven Kündigungstermin entstehen, ist anderweitig erzieltes und erzielbares Erwerbseinkommen des Arbeitnehmers nach Auflösung des Dienstverhältnisses nicht aufrechenbar.
OGH 8 Ob S 250/98t v. 24.06.1999