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Schäden aufgrund höherer Gewalt

ARD 5229/29/2001 Heft 5229 v. 13.7.2001

LSt-Protokoll 2001, BMF 03.07.2001, 07 0101/15-IV/7/01

Ein Arbeitnehmer erleidet im Zuge der beruflichen Verwendung des eigenen Kfz einen Unfall. Neben dem von ihm zu tragenden Reparaturaufwand hat der Abgabepflichtige zur Vermeidung einer Strafverfolgung nach § 90c StPO dem Bund einen Geldbetrag zu leisten.

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