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Satzungsänderung, Beschwerderecht.

3. VwGH – Administrativrecht81 WasserrechtDr. Clemens MayrJus-Extra VwGH-A 2026/8348Jus-Extra VwGH-A 2026, 13 Heft 451 v. 23.4.2026

§ 76 WRG, § 77 WRG

Einzelne Mitglieder der Wassergenossenschaft können durch eine mit behördlichem Bescheid erfolgte Änderung der Satzung einer Zwangsgenossenschaft in wasserrechtlich geschützten Rechten grundsätzlich unmittelbar nicht betroffen bzw in subjektiven

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