LSt-Protokoll 1998, BMF 07 0101/16-IV/7/98 v. 03.07.1998
Ein Steuerpflichtiger verfügt über ein zweites Eigenheim, das er unentgeltlich Dritten (den Eltern) zur Nutzung überlässt. Im Kalenderjahr 1997 lässt er durch einen befugten Unternehmer über seinen unmittelbaren Auftrag sämtliche Fenster dieses Eigenheimes austauschen. Können diese Sanierungsaufwendungen als Sonderausgaben berücksichtigt werden?