Ebenfalls am 19. 5. 2006 hat der Justizausschuss den Gesetzesentwurf für das Sachwalterrechts-Änderungsgesetz 2006 (SWRÄG 2006) angenommen. Gegenüber der in Zak 2006/291 behandelten RV ergaben sich geringfügige Änderungen. ZB soll eine Vorsorgevollmacht der Sachwalterbestellung nun nicht mehr entgegenstehen, sobald der Betroffene auch nur zu erkennen gegeben hat, dass er nicht mehr vom Bevollmächtigten vertreten sein will.