Der erkennende Fachsenat würdigt im Rahmen seiner Entscheidung die Frage, ob eine Zeitschrift im Rahmen einer Werbeaktion für Freikarten das Trikot der Österreichischen Fußball-Nationalmannschaft ablichten darf. Das Höchstgericht ging auf die Frage ein, ob in Form des Trikots ein Unternehmenskennzeichen vorliegt, ließ aber dabei die Frage unbeantwortet, ob aufgrund der Leistung der Nationalelf überhaupt ein positiver Effekt abgeleitet werden kann.

