In der Entscheidung vom 16. 12. 2008, 17 Ob 28/08d beschäftigte sich der OGH mit der unbefugten Benutzung einer registrierten Bildmarke durch eine PKW-Chiptuning-Firma, die die Marke von Mazda auf ihrer Website anführte.
OGH 16.12.2008, 17 Ob 28/08d
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