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Gesellschaft mit dem Tätigkeitsbereich als Versicherungsvermittler und Vermögensberater

WettbewerbsrechtJudikaturMag. Hannes SeidelbergerRuW 2009, 15 Heft 173 v. 1.6.2009

Zusammenfassung: Die Entscheidung befaßte sich mit einer Gesellschaft mit dem Tätigkeitsbereich als Versicherungsvermittler und Vermögensberater, die laufend unerbeten Personen telefonisch kontaktierte, um Termine für eine Überprüfung von Versicherungsverträgen zu vereinbaren.

Rechtsgrundlagen: § 1 UWG; § 1a UWG; § 107 TKG

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