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Gerichtliche Intervention - Nimm 3 zahl 2

WettbewerbsrechtJudikaturMag. Hannes SeidelbergerRuW 2008, 21 - 22 Heft 171 v. 1.5.2008

Zusammenfassung: Der Beitrag befaßt sich mit der Werbung einer Sporthandelskette, die mit dem Slogan "Nimm 3, zahl 2" Reklamesendungen aussendete. Geprüft wurde, ob dadurch die Bestimmungen des § 9a Abs. 2 Z 6 UWG verletzt wurden und ob eine unentgeltliche Mehrlieferung in dieser Form zulässig ist.

Rechtsgrundlagen: § 9a Abs 2 Z 6 UWG

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