Zusammenfassung: Das BG für Handelssachen Wien nimmt zu den wettbewerbsrechtlichen Rechtsfolgen bei Vorspiegelung einer Gewerbeberechtigung Stellung.
Rechtsgrundlagen: § 1 UWG; § 2 UWG; § 16 GewO; § 95 GewO; § 1 Abs 4 GewO
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Zusammenfassung: Das BG für Handelssachen Wien nimmt zu den wettbewerbsrechtlichen Rechtsfolgen bei Vorspiegelung einer Gewerbeberechtigung Stellung.
Rechtsgrundlagen: § 1 UWG; § 2 UWG; § 16 GewO; § 95 GewO; § 1 Abs 4 GewO
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