Zusammenfassung: Die Anbringung von Werbeklebern auf Postkästen, Häusern usw begründet einen unzulässigen Eigentumseingriff und ist als sittenwidrige Wettbewerbsverletzung zu qualifizieren.
Rechtsgrundlagen: § 1 UWG
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Zusammenfassung: Die Anbringung von Werbeklebern auf Postkästen, Häusern usw begründet einen unzulässigen Eigentumseingriff und ist als sittenwidrige Wettbewerbsverletzung zu qualifizieren.
Rechtsgrundlagen: § 1 UWG
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